Sonnige Zeiten für Riester-SparerWar es bislang so, dass Förderung, die mit der so genannten Riester-Rente bezogen wurde, zurückgezahlt werden musste, wenn man ins Ausland – auch ins EU-Ausland! – übersiedelte, so hat sich jetzt einmal mehr gezeigt, dass die EU für ihre Bürger die eine oder andere segensreiche Neuerung und Korrektur fragwürdiger nationaler Gepflogenheiten ermöglicht.