Sonnige Zeiten für Riester-Sparer

War es bislang so, dass Förderung, die mit der so genannten Riester-Rente bezogen wurde, zurückgezahlt werden musste, wenn man ins Ausland – auch ins EU-Ausland! – übersiedelte, so hat sich jetzt einmal mehr gezeigt, dass die EU für ihre Bürger die eine oder andere segensreiche Neuerung und Korrektur fragwürdiger nationaler Gepflogenheiten ermöglicht.
Wer künftig seine Rente im EU-Ausland beziehen will, der muss die Förderung nicht mehr zurückzahlen, so der Europäische Gerichtshof in einem Urteil aus dem September 2009. Wer die Förderung zur Rente in Anspruch genommen hat, hat also nun die Freiheit, ohne finanzielle Einbußen seinen Wohnort in ein beliebiges EU-Land zu verlegen – oder eben auf eine Insel im EU-Gebiet, z.B. Mallorca. Selbst der Erwerb von Wohnung oder Haus wird hierbei nicht mehr behindert. Die deutsche Vorschrift, dass beim Kauf einer Immobilie im EU-Ausland ebenfalls eine Rückzahlung der Förderung erforderlich sei, ist vom EU-Gerichtshof im gleichen Atemzug gekippt worden.
Das Gericht argumentierte damit, dass die Aussicht auf eine derartige finanzielle Schlechterstellung einen „abschreckenden Charakter“ habe und damit oftmals verhindere, dass Fördergelder überhaupt in Anspruch genommen werden. Außerdem sei die Einwirkung auf individuelle Lebenspläne zu weit reichend, wenn Menschen sich zwar aussuchen könnten, ob sie eine Immobilie erwerben wollen, letztlich aber davon abgehalten würden, dies auch im Ausland zu tun.

In der Vergangenheit ist die nun durch den EuGH für rechtswidrig erklärte Deutsche Vorschrift oft ein Hinderungsgrund gewesen, der deutsche Rentner davon abgehalten hat, ihre Pension auf Mallorca zu genießen. Über die Dauer von Urlaub oder Winteraufenthalt hinaus einen dauerhaften Wohnsitz auf der Insel anzustreben, bedeutete je nach Einkommenslage empfindliche Einbußen. Aus dem gleichen Grund ist so mancher Wunsch, nicht nur in einer betreuten Altersresidenz, sondern völlig selbstbestimmt in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder der Finca eine Bleibe für den Lebensherbst zu finden, unerfüllt geblieben.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, das für alle Übersiedlungswilligen positive Urteil so schnell wie möglich in nationales Recht umzuwandeln und wirksam werden zu lassen. Dies wurde aus Berlin bereits versprochen.

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