Kreditaufnahme und Besicherung einer Mallorca Immobilie in Deutschland
Nach der Einführung des Euros in Spanien und Deutschland ist die Kreditaufnahme über die nationalen Grenzen einfacher geworden. Ein Wechselkursrisiko besteht zudem nicht mehr.
Der für den deutschen Käufer einer Immobilie in Spanien leichteste und bequemste Weg, ein Darlehen für den Erwerb einer spanischen Immobilie aufzunehmen, liegt dann vor, wenn  allein schon aus sprachlichen und organisatorischen Gründen Kreditaufnahme und Besicherung in Deutschland erfolgen.
Deutsche Kreditinstitute sind grundsätzlich bereit, den Erwerb einer Immobilie in Spanien zu finanzieren, wenn in Deutschland ausreichend unbelastetes Grundvermögen auf Seiten des Käufers vorhanden ist.
Dieser Weg ist immer vorzuziehen, da er Rechtsunsicherheiten vermeidet und das Abwicklungswissen der Bank einbezieht.

 

Kreditaufnahme für eine mallorcinischen Immobilie in Deutschland und Besicherung in Spanien
Nach der Einführung des Euros in Spanien und Deutschland ist die Kreditaufnahme über die nationalen Grenzen einfacher geworden. Ebenso ist die Besicherung über europäische Grenzen hinweg einfacher geworden.
Deutsche Kreditinstitute oder private Darlehensgeber werden rechtlich nicht daran gehindert, einen Kredit über eine Hypothek auf eine spanische Immobilie abzusichern.
Leider besichern nur wenige deutsche Banken auf diesem Wege einen Immobilienerwerb auf Mallorca. Relativ gute Aussichten bestehen bei einigen Bausparkassen.
Spanische Kreditinstitute mit zweisprachigen Standorten in Deutschland bieten gute Möglichkeiten an, die Finanzierung des Immobilienerwerbs mit Besicherungen in Spanien abzuwickeln. Diese Institute helfen auch häufig dabei, Konten in Spanien zu eröffnen.
Alle notwendigen öffentlichen Urkunden können hierzu in Deutschland beurkundet werden. Weder der Darlehensgeber noch der Darlehensgeber müssen sich hierfür nach Spanien begeben.
In diesem Falle ist der sinnvolle Einsatz von Vollmachten und Ratifizierungen mit dem Kreditinstitut abzuklären.

 

Sachenrechtliche Besonderheiten bei der Kreditabsicherung
Die Kreditabsicherung in Spanien unterscheidet sich in ihrer Durchführung von der in Deutschland. Das Bürgerliche Gesetzbuch Spaniens weist hier einige Unterschiede zu den deutschen Regelungen auf.
Der Deutsche BGB spezifiziert für das deutsche Zivilrecht im § 1191 – 1198 BGB den Begriff der Grundschuld. Ein solches Konstrukt ist in Spanien nicht gleichartig vorgesehen.
Die Vertragsparteien können eine solche auch nicht konstruieren, obwohl die Vertragsfreiheit Grundlage des spanischen Vertragsrechtes ist. Eine Abänderung über diesen Weg ist nicht möglich, so die Konstruktion der Grundschuld über Umweg eingeführt würde.
Es ist daher notwendig, Fachleute des spanischen Vertragsrechtes hinzuzuziehen, um die implizite Übertragung dieser deutschen Rechtsform zu vermeiden.
Es ist anzuraten, sein Kreditinstitut auf diese Formalie hinzuweisen.

 

Die spanische Höchstbetragshypothek
Im spanischen Recht gibt es kein der deutschen Grundschuld entsprechendes Konstrukt. Es gibt aber ähnliche Konstrukte, die die Funktion einer Sicherungshypothek übernehmen.
Die spanische Höchstbetragshypothek ist hier ein Beispiel dafür. Sie ist von der deutschen Grundschuld juristisch verschieden, übernimmt aber eine ganz ähnliche Funktion.
Die Höchstbetragshypothek wird mit einem Höchstbetrag in das Grundbuch eingetragen und sichert Darlehen in unbestimmter Höhe ab, wenn diese Höhe in den Grundzügen feststeht und die konkreten Zahlen außerhalb der Hypothek erfolgt.
Die Höchstbetragshypothek ist hinsichtlich ihres Wesens als Sicherungsmittel eines Kontokorrentkredites gesetzlich geregelt. Ansonsten ist sie gesetzlich nicht geregelt.
In der Ausgestaltung bleibt sie damit recht frei der Privatautonomie (autonomía de la voluntad) überlassen

 

 

Redaktion: Immobilien Mallorca, Frank Hofmann

Suche