Vorgehensweise beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca

Grundsätzliche Vorgehensweise
Der Erwerb einer spanischen Immobilie ist ein höchst komplexer Vorgang. Es empfiehlt sich daher, einen klaren Plan aufzustellen. Diesen Plan kann man dann schrittweise abarbeiten.
Zunächst gilt es, alle Aufgaben und Schritte vorzunehmen, die man von Deutschland aus vollziehen kann. Es ist zu klären, welche Dokumente in Deutschland beschafft werden können. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich schon aus Sicherheitsgründen. Zudem ist es wichtig, Strategien für den Erwerb zu planen. Man muss den Immobilienerwerb klar absichern.


Ebenfalls empfiehlt es sich dann eine genaue Überprüfung der Situation auf steuerrechtlicher,  gesetzlicher und Eigentümer-Basis anzuwenden.
Erst daran anschließend sollte man sich im Detail der Vertragsgestaltung widmen, da es verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung gibt.
Anschließend sind die Bedingungen zur Erteilung und Eintragung der Öffentlichen Kaufurkunde zu klären.


Weiterhin ist es wichtig, alle Aspekte hinsichtlich der Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu klären. Natürlich sind alle Regelungen seitens der EU, beider Länder und der autonomen Regelungen der Balearen einzukalkulieren. Vergessen Sie nicht, sich auch um die Auswirkungen der Anwendung eines sogenannten Steuerdomizils oder einer Steuerresidenz zu kümmern.
Sie können sich also einen detailierten Plan aufstellen und diesen abarbeiten. Nur wenn Sie alle Zwischenschritte erfolgreich abschließen können, sollten Sie zum Schluss eine Immobilie erwerben. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich natürlich in jedem Land der EU.

Privatverträge in Spanien
Ein Kaufvertrag unterliegt in Spanien keinerlei formaler Vorschriften. Es ist somit ausreichend klar, dass es notwendig ist, die spanische Sprache verhandlungssicher zu beherrschen, um rechtssichere Formulierungen finden zu können. Diese Sprachkenntnisse besitzen deutsche Staatsbürger nur im Ausnahmefalle.
Im spanischen Recht herrschen große Freiheiten bei der Gestaltung von Privatverträgen, die den Immobilienerwerb betreffen.
Bei der Verfassung solcher Immobilienverträge sind daher Fallstricke, die einem deutschen Staatsbürger bei der Erstellung eines Vertragswerkes in einer fremden Sprache natürlicherweise drohen zu vermeiden.
Es empfiehlt sich, solche Verträge von Fachleuten eigener Wahl ausarbeiten zu lassen, die der spanischen Sprache mächtig sind. Ebenfalls ist es hier empfehlenswert, sich spanischem Recht zu unterwerfen.
Man kann die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbaren, um schuldrechtliche Streitigkeiten, die bei der Erfüllung eines Vertrages immer auftreten können, dort klären zu lassen.
Auch hier empfiehlt es sich also, alle Vertragswerke in zweifacher apostillierter Form auszugestalten.

Redaktion: Immobilien Mallorca, Frank Hofmann

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