Immobilien auf Mallorca – Rechtstipps

Als zentrale Rechtsvorschriftgilt im spanischen bürgerlichen Recht der Artikel 609 des Código Civil (C.C.). Hier werden die unterschiedlichen Formen des Eigentumserwerbs dargelegt.

In Spanien kann Immobilieneigentum auf verschiedenem Wege erworben werden. Eine Immobilie kann durch Schenkung, Erbschaft, über gesetzliche Bestimmungen oder über Verträge in Besitz genommen werden.
Konkret heißt es in der Übersetzung:


Eigentum wird über Inbesitznahme erworben.
Das Eigentum und die übrigen Rechte an Gütern werden durch das Gesetz, über Schenkung, über testamentarische und gesetzliche Erbenfolge oder als Konsequenz von Verträgen per Übergabe erworben.
Zudem kann auch über Ersitzung erworben werden
“.
Es gibt also im spanischen Recht verschiedene Möglichkeiten, um Immobilien zu erwerben. Dies ist im Prinzip ähnlich wie in Deutschland. Auch in Deutschland können Immobilien ja vererbt oder verschenkt werden.
Bei der Durchführung des Kaufs einer Wohnung, Villa, Finca, oder eines Grundstücks sollte man beachten, dass die einzelnen Rechtsvorschriften sich im Detail unterscheiden und müssen beachtet werden. Relevant sind für deutsche Staatsbürger die Rechtsvorschriften hinsichtlich Erbschaft, Schenkung und Kauf einer Immobilie. Viele Vorarbeiten, Planungsschritte und auch Teile der Durchführung können Sie schon von Deutschland aus professionell erledigen. Dies schont den Geldbeutel und bietet ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

 

Die Rechtsberatung
Kennen Sie sich im spanischen Recht aus? Haben Sie einen Anwalt? Kennt der sich in spanischem Recht aus? Wollen Sie sich einen Anwalt auf den Balearen suchen? Diese wenigen Fragen zeigen auf, dass Sie einen Rechtsvertreter Ihrer Wahl benötigen, der das deutsche und das spanische Recht genau kennt.


Die heutigen ausgefeilten Kommunikationstechniken und nicht zuletzt das Internet machen es möglich, sehr viele Urkunden, die den Immobilienerwerb in Spanien betreffen, bereits in Deutschland einsehen und prüfen zu können.
Auszüge aus dem Grundbuch oder dem Eigentumsregister oder dem Personenstandsregister können von Deutschland aus eingesehen werden. Somit können die vom Verkäufer vorgelegten Dokumente auf Richtigkeit und ihre Vollständigkeit geprüft werden.
Diese Möglichkeit bietet sich während aller Phasen der Abwicklung des Immobilienerwerbs. Beim Kauf, beim Bau oder auch beim Verkauf können Sie viele Dokumente von Deutschland aus einsehen.
In vielen Fällen können die rechtlichen Konsequenzen jedoch nur in Spanien selbst vollzogen werde. Es muss dann ein zusätzliches aktives verfahren in Spanien durchgeführt werden.
Aus praktischen Gründen sollte man die rechtliche Beratung in Deutschland einholen, um die sprachliche und räumliche Distanz überbrücken zu können. Dies gilt ganz klar eben für den Fall, wenn der Verkäufer in Spanien residiert.

Redaktion: Immobilien Mallorca, Frank Hofmann

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